3. Abrechnung:
Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten vorerst selbst übernehmen müssen.
Erst nach Durchführung der letzten Behandlung und nach Begleichen der gesamten Behandlungskosten kann die anteilige Rückerstattung erfolgen.
Dazu benötigen Sie die bewilligte Verordnung, die Honorarnoten des Therapeuten und Ihren Zahlungsbeleg.
Die Höhe des refundierten Betrages richtet sich nach den aktuellen Tarifbestimmungen Ihrer Krankenkasse.
Falls Sie diesbezüglich Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Krankenkasse:
- Österreichische Gesundheitskasse www.gesundheitskasse.at
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau www.bvaeb.sv.at
- Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien www.kfa.co.at
- Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft www.svs.at
Private Zusatz- oder Unfallversicherungen übernehmen die verbleibenden Kosten – informieren Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung!